


Gemeinsame Erklärung zur strategischen Agenda für die bilaterale Partnerschaft zwischen der Republik Aserbaidschan und der Bundesrepublik Deutschland
Die Republik Aserbaidschan und die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „die Seiten“) würdigen die langjährigen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Sie bekräftigen ihren gemeinsamen Willen, ihre bilaterale Partnerschaft und Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und übereinstimmender Interessen in verschiedenen Bereichen weiter zu vertiefen.
Unter Bekräftigung ihres Respekts für die staatliche Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität des jeweils anderen Landes bekräftigen die Seiten ihr gemeinsames Bekenntnis zur Charta der Vereinten Nationen, zur Schlussakte von Helsinki, zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zu weiteren internationalen Rechtsinstrumenten zur Förderung von Frieden und Sicherheit.
Die Seiten begrüßen die historische Dynamik in den Beziehungen zwischen Aserbaidschan und Armenien, insbesondere die Ergebnisse des Washingtoner Gipfels vom 8. August 2025 sowie die anschließenden Schritte zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien. Die Bundesrepublik Deutschland bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen beider Länder um einen nachhaltigen Frieden in der Region.
Die Seiten unterstreichen die strategische Bedeutung der Partnerschaft zwischen Aserbaidschan und der Europäischen Union und verweisen auf das verstärkte Engagement zur weiteren Vertiefung des politischen Dialogs und der praktischen Zusammenarbeit. Sie betonen zudem die Bedeutung der Verabschiedung erneuerter Partnerschaftsprioritäten zwischen Aserbaidschan und der EU sowie der vollständigen Nutzung bestehender Dialogmechanismen zwischen der Republik Aserbaidschan und der Europäischen Union. Die Seiten würdigen ebenfalls die Bemühungen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Aserbaidschan und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
1. Die Seiten beabsichtigen, in folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten:
a) Politische und diplomatische Zusammenarbeit:
Regelmäßige Konsultationen zwischen Ministerien und Behörden, Austausch hochrangiger Besuche sowie hochrangige thematische Dialoge zur weiteren Vertiefung von Bereichen der für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit. Zudem soll die praktische Kooperation bei bilateralen, regionalen und internationalen Fragen von gemeinsamem Interesse gestärkt werden.
b) Wirtschafts- und Handelskooperation:
Förderung bilateraler Handels- und Investitionsmöglichkeiten sowie Fortsetzung der Arbeit der Deutsch-aserbaidschanischen Hochrangigen Arbeitsgruppe für Handel und Investitionen als Mechanismus zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
Die Seiten wollen das volle Potenzial der Zusammenarbeit in Bereichen wie Landwirtschaft, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, grüne Energie, grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff, Energieeffizienz, verstärkte Zusammenarbeit bei globalen und regionalen Themen wie Konnektivität und Infrastruktur, Energieflüsse einschließlich Gas, Klimaschutz und Umweltschutz sowie nachhaltiges Wassermanagement nutzen.
c) Sicherheit und Verteidigung:
Fortsetzung des Ministerdialogs zu regionalen und globalen Sicherheitsfragen, einschließlich der Bekämpfung des illegalen Menschen- und Drogenhandels, Zusammenarbeit und Unterstützung im Bereich der Minenräumung, Förderung der Kooperation in der Verteidigungsindustrie sowie Fortführung des Austauschs von Experten und Studierenden zwischen Verteidigungsakademien und Institutionen. Zudem sollen Informationen und bewährte Verfahren in Bereichen von gemeinsamem Interesse ausgetauscht werden.
d) Kultur, Bildung, Sprache und Austausch zwischen den Menschen:
Förderung kultureller Austauschaktivitäten und Programme zur Stärkung des gegenseitigen Verständnisses sowie des interkulturellen und interreligiösen Dialogs. Zudem sollen Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit im Bereich innovativer und digitaler Bildung, beruflicher Bildung, gemeinsamer Forschungsprojekte und akademischer Austauschprogramme geprüft werden.
e) Wissenschaft, Technologie und Innovation:
Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen digitale Transformation, industrielle Modernisierung und neue Technologien sowie Ausbau der Kooperation in Wissenschaft und Bildung.
2. Die Umsetzung der in dieser politischen Erklärung vorgesehenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen und im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften der Seiten.
Unterzeichnet in Berlin am 21. Juli 2026 in zwei Exemplaren, jeweils in englischer Sprache.
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