


Richterkollegium des Berufungsgerichts zieht sich im Verfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger zur Beratung zurück
Baku, 31. Juli, AZERTAC
Am 31. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zu Beginn der Verhandlung wurde mitgeteilt, dass auch ein Vertreter des Büros der Ombudsperson (Menschenrechtsbeauftragten) der Republik Aserbaidschan als Beobachter an dem Verfahren teilnimmt.
Anschließend wurde die Verhandlung mit den Erwiderungen der Angeklagten fortgesetzt.
Der Angeklagte Bako Sahakjan setzte seine Ausführungen im Rahmen seines Erwiderungsrechts fort und beantragte die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz sowie seinen Freispruch.
Auch die weiteren Angeklagten Vasili Beglaryan, Arkadi Ghukasyan, Levon Mnatsakanyan, Madat Babayan, Gurgen Stepanyan, David Manukyan, Dawit Ischchanjan, David Babayan, Melikset Pashayan, Garik Martirosyan, Davit Allahverdiyan, Levon Balayan und Erik Gazaryan sowie einige ihrer Verteidiger machten von ihrem Erwiderungsrecht Gebrauch und nahmen zu den Ausführungen der Anklage Stellung.
Die Verteidiger beantragten überwiegend die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und den Freispruch ihrer Mandanten. Die Angeklagten selbst bekräftigten ihre Argumente und erklärten, sich hinsichtlich der gegen sie erhobenen Vorwürfe für nicht schuldig zu halten. Damit war das Erwiderungsrecht aller Angeklagten ausgeschöpft.
Anschließend erklärten die Vertreter der Geschädigten, das Urteil der ersten Instanz sei rechtmäßig und begründet. Sämtliche Tatsachen des Verfahrens seien im Laufe der Hauptverhandlung nachgewiesen worden. Sie beantragten daher, das Urteil unverändert aufrechtzuerhalten.
Danach erhielten die Staatsanwälte das Wort.
Sie betonten, dass das Urteil des Gerichts erster Instanz rechtmäßig und begründet sei. Die in den Berufungen der Angeklagten vorgebrachten Argumente böten keine Grundlage für eine Aufhebung oder Änderung des Urteils. Daher beantragten sie, die Berufungen zurückzuweisen und das Urteil unverändert zu bestätigen.
Der Vorsitzende Richter Elmar Rahimov erklärte die Berufungsverhandlung für beendet. Anschließend zog sich das Richterkollegium zur Beratung über die eingelegten Rechtsmittel zurück.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.
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