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Berufungsverfahren zu den Beschwerden armenischer Staatsangehöriger wird fortgesetzt – Staatsanwälte geben ihre Stellungnahmen ab

Baku, 27. Juli, AZERTAC

Am 27. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Die Gerichtsverhandlung wurde mit den Stellungnahmen der Staatsanwälte, die die staatliche Anklage vertreten, fortgesetzt.
Die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova, die die staatliche Anklage vertreten, erklärten, dass die Beteiligung von Bako Sahakjan, David Manukyan, David Babayan, Davit Ishkhanyan, Levon Mnatsakanyan, Madat Babayan und Melikset Pashayan – ebenso wie die anderer Angeklagter im Strafverfahren – am von Armenien gegen die Republik Aserbaidschan geführten Angriffskrieg sowie an den Aktivitäten einer kriminellen Organisation durch die im erstinstanzlichen Verfahren geprüften Beweise bestätigt worden sei.
Die Staatsanwälte führten aus, dass die Angeklagten wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Besetzung souveräner Gebiete Aserbaidschans, der Organisation und Unterstützung bewaffneter Formationen, der Anstiftung zu feindseligen Handlungen gegen Aserbaidschan, Terrorismus, Minenexplosionen, verschiedener Verbrechen gegen Zivilisten sowie weiterer rechtswidriger Handlungen verurteilt worden seien.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe durch Zeugenaussagen, Gutachten von Sachverständigen, Aussagen von Beteiligten, zahlreiche Protokolle von Ermittlungsmaßnahmen, Dokumente und andere Beweismittel bestätigt worden seien, die während der Voruntersuchung des Strafverfahrens gesammelt sowie im Gerichtsverfahren vorgelegt und geprüft wurden.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 28. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Gesellschaft 2026-07-27 20:06:00