


Staatsanwälte legen vor dem Berufungsgericht ihre Stellungnahmen im Verfahren gegen armenische Staatsangehörige vor VIDEO
Baku, 21. Juli, AZERTAC
Am 21. Juli wurde vor dem Berufungsgericht von Baku das Berufungsverfahren zu Beschwerden armenischer Staatsangehöriger fortgesetzt. Gegen sie waren vom Militärgericht Baku Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, darunter die Planung und Führung eines Angriffskrieges, Völkermord, Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung, gewaltsame Machtübernahme sowie weiterer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan verhängt worden. Zu den Angeklagten gehören unter anderem Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Babayan und Levon Mnatsakanyan.
Wie AZERTAC berichtet, wurden den Personen, gegen die das Berufungsverfahren geführt wird, Dolmetscher für die von ihnen gesprochenen Sprachen – Armenisch und Russisch – sowie Rechtsanwälte zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte zur Verfügung gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Richters Elmar Rahimov sowie in Anwesenheit der Richter Emin Mehdiyev und Mehriban Garayeva (Ersatzrichter: Ali Mammadov) statt.
An der Gerichtsverhandlung nahmen außerdem Vertreter der Geschädigten sowie die Staatsanwälte Abbas Abbasli, Leiter einer Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft für die Vertretung der öffentlichen Anklage, sowie die Staatsanwälte Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova teil.
Zunächst teilte der Vorsitzende des Spruchkörpers, Richter Elmar Rahimov, mit, dass der Antrag der Verteidigung auf ein vertrauliches Gespräch mit den Angeklagten von dem Richterkollegium geprüft worden sei. Er fügte hinzu, dass die Angelegenheit inzwischen geklärt worden sei.
Anschließend wurde darauf hingewiesen, dass sowohl die Verteidigung als auch die Vertreter der Geschädigten ihre Stellungnahmen bereits abgegeben hätten. Entsprechend dem Verfahrensablauf erhielt anschließend die Staatsanwaltschaft das Wort zur Darlegung ihrer Anklage.
Gemäß der Prozessordnung legten die Vertreter der Staatsanwaltschaft – der Leiter der Abteilung für die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor den Berufungsgerichten bei der Generalstaatsanwaltschaft, Abbas Abbasli, sowie die Staatsanwälte der Abteilung Anar Alakbarov und Sevinj Gasimova – eine ausführliche Analyse der Ergebnisse der Beweisaufnahme vor dem erstinstanzlichen Gericht sowie der im Verfahren erhobenen Beweise vor.
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärten, dass sämtliche Beweismittel im Strafverfahren bereits vor dem Gericht erster Instanz umfassend, vollständig und objektiv geprüft worden seien. Die in den Verfahrensunterlagen festgehaltenen Umstände seien durch die Aussagen der Geschädigten und Zeugen, die Gutachten der Sachverständigen, Sachbeweise, Dokumente, Protokolle der Tatortbesichtigung sowie weitere im Strafverfahren erhobene Beweismittel bestätigt worden.
Ferner wurde betont, dass die im Verlauf der gerichtlichen Beweisaufnahme vorgelegten Beweise die Stichhaltigkeit der gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe bestätigten und belegten, dass die Schlussfolgerungen des Gerichts erster Instanz mit den im Strafverfahren geprüften Beweismitteln im Einklang stünden.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 24. Juli angesetzt.
Zur Erinnerung: Durch Urteil des Militärgerichts von Baku vom 5. Februar 2026 wurden Arayik Harutyunyan, Levon Mnatsakanyan, David Manukyan, Davit Ishkhanyan und David Babayan zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Arkadi Ghukasyan und Bako Sahakjan erhielten 20 Jahre, Madat Babayan und Melikset Pashayan 19 Jahre, Garik Martirosyan 18 Jahre, Davit Allahverdiyan und Levon Balayan 16 Jahre, Vasili Beglaryan, Gurgen Stepanyan und Erik Ghazaryan jeweils 15 Jahre Freiheitsstrafe.
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