EU: Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung
Baku, 5. Dezember, AZERTAC
Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten.
Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten einigen sich nach eigenen Angaben zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann. Für kleine Unternehmen soll es Ausnahmen geben, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.
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