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EU lockert Einreisestopp

Baku, 30. Juni, AZETAC

Reisen in der Corona-Krise werden für immer mehr Menschen wieder möglich – die EU will die Einreisesperre für 14 Drittstaaten aufheben. Hat das auch Auswirkungen für Urlauber aus Deutschland in diesen Ländern?
Die Einreisebeschränkungen für Menschen aus den USA und den meisten anderen Drittstaaten werden wegen der Pandemie vorerst aufrechterhalten. Nur Menschen aus 14 Ländern sollen normal wieder in die Europäische Union einreisen dürfen, so sieht es eine entsprechende EU-Beschlussvorlage vor.
Konkret geht es um folgende Länder: Algerien, Australien, Georgien, Japan, Kanada, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay.
Es gibt mehrere Voraussetzungen für die Grenzöffnung. Die wichtigste bezieht sich auf die Corona-Neuinfektionen, die Zahl soll bei 16 pro 100.000 Einwohnern in den Nicht-EU-Ländern liegen. Zudem sollen beim Umgang der Staaten mit Covid-19 die Maßnahmen zur Kontaktverfolgung von Infizierten, die Zahl von Tests und Eindämmungsbemühungen eine Rolle spielen.
Fast jedes Land der Welt hat in der Corona-Krise seine Grenzen komplett geschlossen oder Einreisen enorm erschwert – zum Beispiel durch strenge Quarantäne-Regeln. Nach und nach werden diese Maßnahmen wieder gelockert. Während die Grenzen der Mitgliedsstaaten der EU bereits seit dem 15. Juni bis auf einige Ausnahmen wieder geöffnet sind, will die EU auch die Grenzen für Einreisende aus 14 Ländern ab dem 1. Juli öffnen.
Nach den guten Nachrichten für die Türkei aus Griechenland, dass ab dem 1. Juli die Grenzen zu Land, zu Wasser und zur Luft mit dem Nachbarn wieder geöffnet werden sollen, wird die Europäische Union die Türkei nicht von der Liste der Länder nehmen, für die Reisewarnungen ausgegeben wurden.
Wichtig ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei den "Listenländern", zu denen die Türkei noch gehört, bestimmte Voraussetzungen bei der Wiedereinreise bestehen. Das ist die Vorlagepflicht eines negativen Tests oder alternativ der Gang in die 14-tägige Quarantäne nach dem Urlaub, die man mit dem Arbeitgeber abklären sollte.

Tourismus 2020-06-30 17:56:00