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Außenministerium gibt Statement zur 20. Januartragödie ab

Baku, 20. Januar, AZERTAC
Das Außenministerium der Republik Aserbaidschan gab ein Statement zur 20. Januartragödie ab.
In einer bei der Nachrichtenagentur AZERTAC eingegangenen Erklärung des Pressedienstes des Ministeriums heißt es: "In der Nacht vom 19. zum 20. Januar 1990 marschierte eine 26.000-köpfige sowjetische Armee auf Befehl der ehemaligen UdSSR-Führung in die aserbaidschanischen Städte Baku und Sumgayit sowie in andere Städte des Landes ein und führte in jenen Sdäten eine Militäroperation namens "Udar" (Schlag) durch. Bei dieser Militäroperation gegen friedliche Menschen, die zu jener Zeit zum Kampf um die Freiheit und Unabhängigkeit ihres Vaterlandes aufgestanden waren, wurden 147 Zivilisten getötet und 744 weitere Menschen schwer verletzt. Dieses Ereignis ging als "Schwarzer Januar" in die Geschichte des modernen Aserbaidschan ein.
Am 19. Januar 1990 verletzte der Vorsitzende des Obersten Sowjets der UdSSR, M. Gorbatschow, den Artikel 119 der Verfassung der UdSSR und den Artikel 71 der Verfassung der Aserbaidschanischen SSR grob und unterzeichnete am 20. Januar ein Dekret über die Verhängung eines Ausnahmezustandes in Baku.
Der Stromblock des aserbaidschanischen Fernsehens wurde zu jner Zeit von der Gruppe "Alfa" des Staatssicherheitskomitees der UdSSR gesprengt, damit die Bevölkerung davon nicht benachrichtigt werden kann. Auf diese Art und Weise wurden die Fernseh-und Radiosendungen im Land eingestellt. In der Nacht marschierten die Truppen in die aserbaidschanischen Städte ein und richteten ein Blutbad in Baku und anderen Städten an, hieß es im Statement weiter.
Die internationale Gemeinschaft sollte der blutigen 20. Januartragödie eine politische und rechtliche Bewertung abgeben, weil es sich dabei um eine grobe Verletzung der Allgemeinen Erklärung über die Menschenrechte der Vereinten Nationen, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und andere internationale Rechtsdokumente handelt. Die ehemalige sowjetische Führung trägt eine direkte Verantwortung für dieses Verbrechen. Nach internationalem Recht sollten die blutigen Ereignisse am 20. Januar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet werden und diejenigen, die daran schuld sind, sollten bestraft werden, hieß es im Statement des Außenministeriums.

Politik 2020-01-20 23:55:00