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Google-Shopping-Dienste in der Preissuchmaschine

Baku, 28. August, AZERTAC
Die EU-Kommission wirft Google vor, die eigenen Shopping-Dienste in der Preissuchmaschine zu bevorzugen. „Nicht korrekt“, entgegnet der Internetriese. Man erleichtere den Verbrauchern sogar das Leben.
Google wehrt sich massiv gegen die Vorwürfe der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, dass der Konzern seine Marktmacht ausnutze. Die Wettbewerbsbehörde in Brüssel war im April zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass Google bei seiner Suchmaschine den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping bevorzugt. Sie finde es nicht normal, „dass Google immer an erster Stelle steht“, hatte die Dänin im Frühjahr gesagt. Sie kann gegen den Konzern eine Strafe in Milliardenhöhe verhängen.
Am Donnerstag traf nun Googles mehr als 100-seitige Antwort aus Kalifornien in Brüssel ein. „Die Vorwürfe sind nicht korrekt“, hieß es in einem Blog-Eintrag des Google-Chefjustiziars Kent Walker. Die Produktsuche im Internet sei durch hohen Wettbewerb gekennzeichnet.
Die EU-Kommission habe es aus Sicht von Walker versäumt, auch die Auswirkungen auf den Wettbewerb durch Internetfirmen wie Amazon und Ebay zu berücksichtigen. Die eigenen Produktangebote von Google Shopping würden die Werbung der Anbieter verbessern und den Verbrauchern das Leben vereinfachen.
Selbst die Produktvergleichsfirmen hätten von den 20 Milliarden Klicks in den vergangenen zehn Jahren allein in den EU-Ländern profitiert, die Google über seine Suchmaschine vermittelt habe. Google habe mitnichten den Wettbewerb behindert. Die Kalifornier haben in vier EU-Ländern 300 neue Firmen ausfindig gemacht, die mit Produktvergleichen Geld verdienen wollen.
Das wird die Firmen nicht trösten, die von Google aus dem Markt gedrängt wurden und in Brüssel geklagt haben. Und ob die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager sich von den Argumenten des Internetriesen überzeugen lässt, wird sich zeigen. Da komme offenbar nicht der berühmte Algorithmus zum Einsatz, der den Verbrauchern die relevantesten Ergebnisse präsentiere, heißt es in Brüssel. Als Quasi-Monopolist habe der Konzern eine besondere Verantwortung gegenüber den Konsumenten.
Mehrere Missbrauchsverfahren gegen Google - Die EU-Kommission hatte im April in ihrem bisher unter Verschluss gehaltenen Schreiben von Google verlangt, dass das Unternehmen fortan seine Shoppingvorschläge genauso behandelt wie alle anderen Suchergebnisse auch. Doch dann müsste der Internetriese sein Geschäftsmodell ändern, das unter anderem darauf beruht, Werbeergebnisse auf den ersten Seiten der Suchergebnisse teuer zu verkaufen.
Nicht nur auf dem vergleichsweise kleinen Markt der Produktvergleiche, sondern auch bei Reiseportalen, Onlineflugbuchungen oder Kartendiensten laufen ähnliche Missbrauchsverfahren gegen Google. Wenn Vestager sich durchsetzt, müsste Google die Präsentation seiner Suchergebnisse in Europa „fundamental“ ändern, weiß der Internetriese. Europa werde vom Rest der Welt abgehängt, lautet die kaum verklausulierte Botschaft.
Die EU-Kommission wird nun Googles Antworten prüfen und dann entscheiden. Google verzichtete darauf, eine öffentliche Anhörung in dem Kartellverfahren zu verlangen. Sie hätte das Verfahren, was schon seit fünf Jahren läuft, noch einmal verzögert. Wenn es nicht noch im letzten Moment zu einer Einigung zwischen den Kontrahenten kommt, droht Google wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht eine Milliardenstrafe. Diese müsste aller Voraussicht nach gezahlt werden, selbst wenn sich der Konzern vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Strafe wehren kann.

Soziales 2015-08-28 20:03:00