An Ausländer und Staatenlosen
Baku, 20. März AZERTAC
Nach Angaben des Staatlichen Migrationsdienstes wird ab dem 1. April dieses Jahres, die Registrierung von Ausländern und Staatenlosen nicht mehr in Postämtern stattfinden.
Laut Gesetz der Republik Aserbaidschan über die „Änderung im Gesetzbuch der Migration“ vom 24. Februar 2015 sind die Worte „Informationsressource, „Post“ im Artikel 21.2 des Gesetzbuches durch die Worte "Informationsressource", ersetzt.
Ausländer und Staatenlose können sich auf der Homepage www.migration.gov.az des staatlichen Migrationsdienstes in elektronischer Form oder direkt in den Büros der regionalen Migrationstelle anmelden. Dafür müssen die Ausländer und Staatenlose keine Gebühren für Aufenthaltsort zahlen.
Weitere Informationen sind unter (012) 919 zu erhalten.
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