Prozess gegen Vardanyan wird in Baku fortgesetzt VIDEO
Baku, 13. Mai, AZERTAC
Der Prozess im Strafverfahren gegen den armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan, der wegen Folter, Söldnertätigkeit, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan angeklagt ist, wurde am 13. Mai fortgesetzt.
Die Gerichtsverhandlungen fanden unter Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev am Militärgericht von Baku statt. Dem Richterkollegium gehörten außerdem Jamal Ramazanov und Anar Rzayev an. Günel Samadova fungierte als Ersatzrichterin. Der beschuldigten Person wurden ein Dolmetscher und ein Anwalt ihrer Wahl für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Vor der Vernehmung erklärte Richter Zeynal Aghayev den Geschädigten, die zum ersten Mal am Gerichtsverfahren teilnahmen, ihre Rechte und Pflichten, die nach der Gesetzgebung vorgesehen sind.
Ruben Vardanyan wandte sich an das Gericht und erklärte seinen Einspruch gegen das Richterkollegium, das dem Verfahren vorsitzt. Der Anwalt des Angeklagten, Avraam Berman, unterstützte den Einspruch.
Die Staatsanwältin Tarana Mammadova erwiderte auf den Einspruch und erklärte, dass die Rechte des Angeklagten gemäß der Strafprozessordnung gewährleistet würden und sein Verteidiger keine konkreten Beweise dafür vorgelegt habe, dass das Richterkollegium ein besonderes Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung habe. Sie beantragte, den Einspruch ohne weitere Prüfung abzuweisen.
Auch die im Prozess anwesenden Opfer forderten das Gericht auf, den Einspruch abzulehnen.
Das Gericht zog sich zur Beratung über den Antrag zurück. Nach der Beratung wurde die Entscheidung des Gerichts bekannt gegeben: Der Einspruch wurde ohne Prüfung abgewiesen. Der vorsitzende Richter Zeynal Agayev betonte bei der Begründung der Entscheidung, dass die Verteidigung keine konkreten und glaubwürdigen Beweise vorgelegt habe, die gemäß der Strafprozessordnung der Republik Aserbaidschan erforderlich seien, um ein Interesse des Richterkollegiums an der strafrechtlichen Verfolgung zu belegen.
Anschließend sagten die Opfer vor Gericht aus.
Opfer Emil Mehtiyev sagte aus, dass er in der Region Aghdara verletzt wurde, als ein vom Feind abgefeuertes Mörsergeschoss in seiner Nähe explodierte, während er groß angelegte Sabotageakte von Resteinheiten der armenischen Armee und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen zu verhindern versuchte.
Auf Fragen des Staatsanwalts Fuad Musayev antwortete Mehtiyev, dass auch Ismail Gambarov und Amin Maharramov durch die Explosion des Mörsergeschosses verschiedene Verletzungen erlitten hätten.
Opfer Mayis Korogluyev sagte aus, dass er und Gahraman Ismayilov in der Region Aghdam verletzt wurden, als eine Rakete "Fagot" abgefeuert von Resteinheiten der armenischen Streitkräfte und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen in ihrer Nähe explodierte.
Auch Asim Garayev, ein weiteres Opfer, sagte aus, dass er in der Region Aghdara durch ein Mörsergeschoss verletzt wurde, das von Resteinheiten der armenischen Streitkräfte und illegalen armenischen bewaffneten Gruppen abgefeuert wurde.
Als er Fragen von Nasir Bayramov, dem Abteilungsleiter für Strafverfolgung der Staatsanwaltschaftng beantwortete, erklärte er, dass auch Mehdi Abbasov, David Jalilov, Javad Maharramov, Ali Taghiyev und Rasul Teymurov bei diesem Angriff getötet wurden. Er fügte hinzu, dass sie sich zu jener Zeit bei ihm befanden.
Im Prozess wurden auch die Gutachten der gerichtsmedizinischen Expertisen geschädigter Personen verlesen.
Die nächste Gerichtssitzung ist für den 20. Mai angesetzt.
Dem armenischen Staatsbürger Ruben Vardanyan werden zahlreiche schwere Verbrechen vorgeworfen, darunter Kriegsverbrechen, Terrorismus und vorsätzliche Tötung. Zu den zentralen Anklagepunkten gehören die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges, Zwangsumsiedlung und Verfolgung von Zivilisten, Entführung und Freiheitsberaubung, sowie Folter und Söldnertätigkeit. Darüber hinaus wird ihm die vorsätzliche Tötung in mehreren Fällen sowie versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Anklagen betreffen illegale wirtschaftliche Aktivitäten, Terrorismus und dessen Finanzierung, Gründung krimineller und bewaffneter Gruppen, sowie illegale Waffen- und Sprengstofflagerung. Auch das Überqueren der aserbaidschanischen Grenze ohne Genehmigung und Handlungen, die die Luftsicherheit gefährden, gehören zu den Vorwürfen. Die Liste der Anklagen umfasst Dutzende Einzelartikel des Strafgesetzbuches.
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