Bekanntgabe des Urteilsspruchs des Anklageaktes gegen Personen, die beschuldigt werden, zahlreiche schwere Verbrechen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, abgeschlossen VIDEO
Baku, 18. Februar, AZERTAC
Der Prozess gegen die armenischen Staatsbürger Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, Davit Babayan, Levon Mnatsakanyan und andere wurde am Dienstag, dem 18. Februar, fortgesetzt. Sie werden beschuldigt, zahlreiche Kriegsverbrechen, schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen, einen Völkermord verübt, einen Angriffskrieg vorbereitet und durchgeführt, das Kriegsrecht und den Kriegsbrauch verletzt sowie Terroranschläge verübt, den Terrorismus finanziert, die Macht gewaltsam übernommen und viele weitere schwere Verbrechen begangen zu haben.
Am Militärgericht in Baku im Gerichtsgebäude von Baku fand unter dem Vorsitz von Richter Zeynal Aghayev und den Richtern Camal Ramazanov und Anar Rzayev (Ersatzrichterin Gunel Samadova) die nächste Gerichtsverhandlung statt, bei der jedem der Angeklagten Dolmetscher in ihrer jeweiligen Sprache sowie Rechtsanwälte für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden.
An der Gerichtssitzung nahmen ebenfalls die Geschädigten, ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten, die Staatsanwälte, die die Anklage vertreten, sowie im Namen des Staates Aserbaidschan Rufat Mammadov, Leiter des Amtes des Ministerkabinetts als Geschädigter teil.
Bei der heutigen Sitzung wurde die Anklageschrift bekannt gegeben, die die direkte Leitung und Beteiligung der armenischen Staatsführung, ihrer Staatsorgane, hochrangigen Beamten, Streitkräfte und illegalen bewaffneten Formationen sowie deren Befehle, Anweisungen und Richtlinien in mündlicher und schriftlicher Form umfasst. Darüber hinaus wurden die materielle, technische und personelle Unterstützung sowie die zentrale Verwaltung und strenge Kontrolle des armenischen Staates bei der Durchführung von Handlungen auf dem Territorium Aserbaidschans dargelegt, die im Widerspruch zu den nationalen und internationalen Rechtsnormen standen und zum Ziel hatten, Aserbaidschan militärisch anzugreifen. Die Anklage bezieht sich auch auf die Rolle von führenden Persönlichkeiten wie Robert Sedraki Kotscharjan, Sersch Asati Sargsjan, Manukjan Wasgen Mikayel, Sarkissjan Wasken Zaveni, Babajan Samwel Andraniki, Balasanjan Witali Mikhaili, Balajan Zori Hayki, Ohanjan Sejran Muscheghi, Garamjan Arschawir Surenovitsch und Melkonian Monte Charles und anderen, die entweder direkt oder indirekt an der Führung eines Aggressionskriegs des armenischen Staates und der oben genannten kriminellen Vereinigung beteiligt waren. Unter anderem wurden schwerwiegende kriminelle Handlungen verkündet, die während dieses Aggressionskrieges von der genannten kriminellen Vereinigung begangen wurden, sowie der Betrag des materiellen Schadens, der dem Militärarsenal und der zivilen Infrastruktur der Republik Aserbaidschan zugefügt wurde.
Man hat bekannt gegeben, dass durch den Aggressionskrieg Aserbaidschan insgesamt ein materieller Schaden von mehr als 100 Milliarden Manat zugefügt wurde, der die zivile Infrastruktur, die Wirtschaft, die Umwelt, das Verteidigungsarsenal und andere Bereiche betrifft.
Am Ende wurden die jeweiligen Artikel des Strafgesetzbuches verkündet, nach denen Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan und andere angeklagt sind.
Damit wurde die Bekanntgabe des Urteilsspruchs des Anklageaktes gegen Personen, die beschuldigt werden, zahlreiche schwere Verbrechen, Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende kriminelle Handlungen gegen das aserbaidschanische Volk begangen zu haben, abgeschlossen.
Anschließend erklärte der vorsitzende Richter Zeynal Aghayev die wesentlichen Vorwürfe, die gegen die Angeklagten Arayik Harutyunyan und Arkadi Ghukasyan erhoben wurden, sowie die rechtliche Einordnung der ihnen vorgeworfenen Anklage, die Straftaten, die das Strafgesetzbuch für diese kriminelle Strafen vorsieht, und die Rechte der Angeklagten. Er stellte zudem die Frage, ob sie sich der vorgeworfenen Taten schuldig bekennen oder nicht.
Arayik Harutyunyan und Arkadi Ghukasyan beantragten, mit ihren Verteidigern vertraulich zu sprechen und erklärten, dass sie nach diesem Gespräch bereit seien, die Fragen zu beantworten.
Die nächste Gerichtsverhandlung wurde auf den 20. Februar angesetzt.
Die nächste Sitzung wird mit der Erläuterung der Schuldvorwürfe gegen die Angeklagten, der rechtlichen Einordnung ihres Schuldvorwurfs und der Erklärung der vorgesehenen Strafen gemäß dem Strafgesetz fortgesetzt. Außerdem wird die Frage geklärt, ob die Angeklagten sich der vorgeworfenen Taten schuldig bekennen oder nicht.
Fünfzehn Personen, darunter Arayik Harutyunyan, Arkadi Ghukasyan, Bako Sahakjan, Davit Ishkhanyan, David Manukyan, David Babayan, Levon Mnatsakanyan, Vasili Beglaryan, Erik Gazaryan, Davit Allahverdiyan, Gurgen Stepanyan, Levon Balayan, Madat Babayan, Garik Martirosyan, Melikset Pashayan, werden beschuldigt, an den Verbrechen der armenischen Regierung sowie an den Verbrechen der sogenannten „Republik Bergkarabach“ und deren illegalen bewaffneten Gruppen beteiligt gewesen zu sein. Sie wurden unter anderem gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan angeklagt: Artikel 100 (Angriffskrieg), Artikel 102 (Angriffe auf international geschützte Personen/Organisationen), Artikel 103 (Völkermord), Artikel 105 (Ausrottung von Menschen), Artikel 106 (Sklaverei), Artikel 107 (Zwangsumsiedlung), Artikel 109 (Verfolgung), Artikel 110 (gewaltsame Einführung von Personen), Artikel 112 (illegale Freiheitsberaubung), Artikel 113 (Folter), Artikel 114 (Söldnertum), Artikel 115 (Verletzung der Kriegsgewohnheiten), Artikel 116 (Verstoß gegen das internationale humanitäre Recht), Artikel 118 (Kriegsplünderung), Artikel 120 (vorsätzlicher Mord), Artikel 192 (illegale Unternehmungen), Artikel 214 (Terrorismus), Artikel 214-1 (Finanzierung von Terrorismus), Artikel 218 (Gründung einer kriminellen Organisation), Artikel 228 (illegaler Besitz von Waffen), Artikel 270-1 (Gefährdung der Luftsicherheit), Artikel 277 (Attentat auf Staatsfunktionäre), Artikel 278 (gewaltsame Machtübernahme) und Artikel 279 (Bildung ungesetzlicher bewaffneter Gruppen).
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