Polens Parlament stimmt für Reform des Verfassungsgerichts
Baku, 14. September, AZERTAC
Das polnische Parlament hat ein Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts verabschiedet.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Obersten Richter künftig nicht mehr mit einer absoluten Mehrheit, sondern mit einer Dreifünftelmehrheit der Abgeordneten gewählt werden müssen, um auch Stimmen der Opposition zu berücksichtigen. Außerdem sollen Kandidaten abgelehnt werden, wenn sie in den vorangegangenen vier Jahren der Regierung oder einer Partei angehörten oder als Abgeordnete, Senatoren oder Mitglieder des EU-Parlaments tätig waren.
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