×
A
A
A
Einstellungen

Außenministerium: Armeniens Erklärung ist völlig unbegründet

Baku, 9. Januar, AZERTAC
Das aserbaidschanische Außenministerium hält die Erklärung des armenischen Außenministeriums vom 9. Januar 2021 für völlig unbegründet und weist die darin aufgestellten Behauptungen zurück.
Wie das Außenministerium gegenüber AZERTAC erklärte, hält sich Aserbaidschan an die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der am 10. November von den Präsidenten Aserbaidschans, Russlands und dem armenischen Premierminister unterzeichneten trilateralen Erklärung über einen vollständigen Waffenstillstand. Die aserbaidschanische Seite fordert Armenien auf, die von ihm übernommenen Verpflichtungen aus der trilateralen Erklärung sowie die Waffenruhe einzuhalten und auf provokative militärische Aktionen gegen Aserbaidschan zu verzichten.
Hier sei erwähnt, dass bei einer gemeinsamen Operation des Staatssicherheitsdienstes und des Verteidigungsministeriums von Aserbaidschan 62 armenische Diversanten und Terroristen festgenommen wurden, die Armenien gezielt in den von der Besatzung befreiten Gebieten Aserbaidschans eingesetzt hatte. Ermittlungen wurden eingeleitet. Diese Diversions- und Terroristengruppe wurde seitens Armeniens eingeschleust, Terroranschläge gegen aserbaidschanische Armeeangehörigen und Zivilbevölkerung zu begehen.
Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass alle festgehaltenen Mitglieder der Diversions- und Terroristengruppe aus der armenischen Region Schirak zum Militärdienst einberufen und kurz nach Inkrafttreten des Waffenstillstandsregimes am 26. November 2020 in das Gebiet Aserbaidschans eingeschleust wurden.
Sie begingen Terrorakte gegen aserbaidschanische Soldaten und Zivilisten. Es gibte Tote und Verwundete unter ihnen, hieß im Bericht des aserbaidschanischen Außenministeriums.
Diese Personen gelten gemäß dem humanitären Völkerrecht nicht als Kriegsgefangene und tragen gemäß dem Strafrecht der Republik Aserbaidschan die Verantwortung, weil sie nach Inkrafttreten des Waffenstillstands in das Gebiet Aserbaidschans geschickt wurden, um dort Diversions- und Terrorakte zu begehen.
Diese gezielten provokativen Aktionen der armenischen Seite ist nicht nur ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht und trilaterale Erklärung, sondern auch eine offene Demonstration der Fortsetzung der aggressiven Politik dieses Landes gegen die Souveränität und territoriale Integrität Aserbaidschans, hieß es im Bericht weiter.

Politik 2021-01-09 22:57:00