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Ab 1. Januar wendet AZAL Verfahren der fünften und siebten Freiheiten der Luft an

Ab 1. Januar wendet AZAL Verfahren der fünften und siebten Freiheiten der Luft an


Baku, 27. Dezember, AZERTAC
Zum ersten Mal in der Geschichte der Zivilluftfahrt in Aserbaidschan wird man auf allen internationalen Flughäfen des Landes das so genannte Verfahren der fünften und siebten Freiheiten der Luft anwenden.
Um das Ganze etwas übersichtlicher für Fluggesellschaften zu machen, hat das Chicagoer Abkommen (aus dem später die ICAO hervorging) die Freiheiten der Luft ins Leben gerufen. Diese “Vorschläge für Luftrechte im kommerziellen Luftverkehr” können als eine Art Fundament für das internationale Flugrouten Netzwerk verstanden werden.
Wie der der Pressedienst der aserbaidschanischen Fluggesellschaft "Azerbaijan Airlines" (AZAL) gegenüber AZERTAC erklärte, werden die fünften und siebten Freiheiten der Luft ab dem 1. Januar 2020 allen ausländischen Fluggesellschaften wie die nationale Fluggesellschaft die gleichen Rechte gewähren, von aserbaidschanischen Flughäfen in 40 Länder in Europa, Nordamerika, Australien und Südostasien die Flüge durchzuführen.
Die fünfte der Freiheiten der Luft gewährt einer Airline das Recht, zwischen fremden Staaten zu fliegen, sofern der Anfangs- oder Endpunkt der Route der Heimatstaat ist. Ein Beispiel: ein europäisches Luftfahrtunternehmen befördert Passagiere von Land A nach Land B, nimmt im Land B erneut Passagiere auf, um sie nach C zu bringen.
Die fünfte Freiheit der Luft ermöglicht es ausländischen Fluggesellschaften, von ihrem Flughafen aus in andere Städte mit einem Zwischenstopp in Baku (oder einem anderen Flughafen in Aserbaidschan) zu fliegen, um Passagiere ein- oder aussteigen zu lassen. Sie erlaubt es einem europäischen Luftfahrtunternehmen einen Flug von Paris nach Tokio mit Zwischenlandung in Baku (oder auf dem Flughafen eines anderen Landes) durchzuführen. Oder japanische Fluggesellschaften können mit einer Landung auf einem der internationalen Flughäfen in Aserbaidschan in die EU-Länder fliegen.
Die siebte der Freiheiten der Luft- Dieses Recht ist sehr ungewöhnlich. Diese Freiheit der Luft gewährt einer Airline das Recht, den Flugdienst zwischen zwei ausländischen Staaten aufzunehmen, ohne dabei den Heimatstaat zu berühren!
Die siebte der Freiheiten der Luft ermöglicht es einem Luftfrachtführer, unter Umgehung einer Zwischenlandung am Heimatflughafen zwischen Aserbaidschan und dem Ausland zu fliegen. Eine europäische Fluggesellschaft kann beispielsweise von Dubai nach Aserbaidschan fliegen und dann in eine der Städte der Vereinigten Staaten weiterfliegen, ohne im eigenen Land zu landen.
Darüber hinaus werden Fluggesellschaften in beiden Fällen eine freie Geschäftstätigkeit in allen Richtungen sowie in Aserbaidschan ausüben.
Diese Freiheit der Luft gewährte früher einer Airline das Recht, solche Flüge in Aserbaidschan einzelweis durchzuführen. Unter den neuen Bedingungen werden allen ausländischen Fluggesellschaften, die Flüge nach Aserbaidschan und in weitere Länder durchführen möchten, die gleichen Rechte wie die nationale Fluggesellschaft gewährt.
Dies wird ausländischen Fluggesellschaften ermöglichen, ihre Passagierbeförderungen erheblich zu steigern und ihr Interesse an Flügen nach Aserbaidschan sowie die Attraktivität der Region für Touristen und Gäste erhöhen.
Ab dem 1. Januar 2020 haben alle Fluggesellschaften, die in 40 Länder in Europa, Nordamerika, Australien und Südostasien fliegen möchten, diesen Vorteil. Die Luftfahrtbehörden jener Länder werden davon benachrichtigt werden, hieß es in der Meldung weiter.
Luftfahrtunternehmen können unbeschränkt Passagiere von Baku nach Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Spanien, Griechenland, in die Tschechische Republik, die Niederlande, nach Belgien, Dänemark, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, in die Slowakei, nach Slowenien, Finnland, in die Schweiz, nach Schweden, Estland, Irland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Bulgarien, Georgien, in die USA, nach Japan, Vietnam, Indonesien, Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Südkorea, Malaysia und Australien befördern. In Zukunft kann diese Liste der Länder erweitert werden.
Darüber hinaus wird man einer beliebigen neuen Fluggesellschaft, die Flüge nach Aserbaidschan starten möchte, in den Dienstleistungen an den Flughäfen des Landes Rabatt von 100 Prozent gewähren. Im zweiten Jahr der Betätigung wird Rabatt 70 Prozent, im dritten 50 Prozent, im vierten 30 Prozent betragen. Unter Vorbehalt der Zunahme der Zahl der durchgeführten Flüge und Passagierbeförderungen
können die Höhe und die Geltungsdauer der Rabatte verlängert werden. Weitere Informationen können Fluggesellschaften auf der offiziellen Website des Flughafens - airport.az. finden
An dieser Stelle sei erwähnt, dass im November des laufenden Jahres 30 Passagierfluggesellschaften die Flüge von internationalem Heydar Aliyev Flughafen in mehr als 60 verschiedene Richtungen durchgeführt haben.

Verkehr 2019-12-27 23:04:00