Staatsanwaltschaft: Keine Klage über Verstoß gegen Wahlgesetz eingereicht
Baku, 11. April, AZERTAC
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der es heißt, dass bei den Präsidentschaftswahlen am 11. April keine Klage über Verstoß gegen das Wahlgesetz eingereicht worden sei.
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